Im Volksmund kursieren immer noch viele falsche Tatsachen bezüglich der privaten Krankenversicherung. So wird zum Beispiel immer noch angenommen das nur Menschen mit einem hohen Einkommen eine PKV erhalten können. Allerdings ist das schlichtweg falsch, denn Selbstständige und Freiberufler (eine Ausnahme stellen einige Künstler dar) sowie Beamte, Abgeordnete und Richter können ohne Vorlage ihrer Lohnabrechnung bei einer PKV unterkommen.
Eine beträchtliche Hürde müssen allerdings normale Angestellte und Arbeitnehmer überwinden. Denn diese müssen drei Jahre in Folge ein Jahresbruttoeinkommen über der so genannten Versicherungspflichtgrenze vorweisen können. D.h. bei einem Wechsel im laufenden Jahr muss der Versicherungsantragsteller 2008 ein Einkommen von mindestens 48150 Euro, im Jahr 2009 48600 Euro und im Jahr 2010 mindestens 49950 Euro belegen können. Zu diesem Einkommen zählen die regulären zwölf Monatsgehalte sowie sonstige Einnahmen, wie zum Beispiel Überstundenpauschalen oder das Weihnachtsgeld.
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